Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf, die Lieferung und die Aktualisierung von Ladegeräten und Zubehör
1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden Anwendung auf den Verkauf, die Lieferung und die Aktualisierung von Ladeinfrastruktur und Zubehör (nachfolgend: „E-Mobility Equipment“) von der Volkswagen Group Charging GmbH, (nachfolgend: „Elli“) an den Käufer (nachfolgend: „Kunde“) ohne Rücksicht darauf, ob Elli die Hardware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB). Die nachfolgenden AGB gelten, wenn der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) ist.
2 Änderungen dieser AGB
Elli kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit mit Wirkung für die Zukunft ändern. Die Änderungen werden nur mit Zustimmung des Kunden wirksam.
3 Vertragsgegenstand
3.1 Unter diesem Vertrag verkauft und liefert Elli dem Kunden E-Mobility Equipment, welches der Kunde über den Elli Endkunden Webshop (nachfolgend: „Webshop“) bestellen kann und stellt dem Kunden Aktualisierungen des E-Mobility Equipments zur Verfügung.
3.2 Verfügbares E-Mobility Equipment inklusive der dazugehörenden anwendbaren Produktspezifikationen kann der Kunde jederzeit im Webshop abrufen. Je nach Art des E-Mobility Equipments kann für den vollen Funktionsumfang die Installation und Nutzung einer Software erforderlich sein.
3.3 Die Art und Anzahl des E-Mobility Equipments, das Elli dem Kunden zur Verfügung stellt, erfolgt aufgrund individueller Bestellungen gemäß Ziffer 4.2.
3.4 Für den Kauf von E-Mobility Equipment mit LTE-Funktionalität gilt:
Die LTE-Funktionalität darf ausschließlich in autorisierten Ländern genutzt werden, die der Kunde jederzeit in den dazugehörenden anwendbaren Produktspezifikationen im Webshop abrufen kann.
3.5 Wird die LTE-Funktion dennoch in einem nicht autorisierten Land genutzt, behält sich die Elli das Recht vor, die LTE-Verbindung abzuschalten und die Kommunikation über LTE zu blockieren.
3.6 Jegliche Nutzung des von der Elli für das E-Mobility Equipment bereitgestellten LTE-Datenvolumens für andere Zwecke ist untersagt. Jede missbräuchliche Verwendung des Datenvolumens führt zur sofortigen Deaktivierung der LTE-Funktionalität.
3.7 Die Verwendbarkeit bestimmter Funktionen des E-Mobility Equipment kann im Einzelfall davon abhängig sein, dass der Kunde eine Internetverbindung mit dem E-Mobility Equipment herstellt und aufrechterhält (dies gilt z.B. in Bezug auf sog. OCPP-Zertifikate von Wallboxen). Produktbezogene Details können jederzeit der jeweiligen Produktbeschreibung des E-Mobility Equipment im Webshop entnommen werden.
4 Vertragsschluss
4.1 Ellis Angebote im Rahmen der Leistungs- und Produktbeschreibungen sind unverbindlich. Die Bestellung des E-Mobility Equipments durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot und erfolgt aufgrund einzelner Bestellungen des Kunden.
4.2 Der Kunde kann das von Elli angebotene E-Mobility Equipment auswählen, in seinen Warenkorb legen und über den Webshop bestellen. Der Kunde kann den Bestellvorgang als Gast oder sofern er Verbraucher ist über sein VW-Kundenkonto durchführen.
4.3 Sofern der Kunde noch kein persönliches Kundenkonto bei der Volkswagen AG (VW ID Konto) besitzt, kann dieses vom Kunden vor Beginn des Bestellvorgangs (Checkout) angelegt werden. Der Kunde gibt hierfür eine E-Mail-Adresse und ein Passwort an und erhält anschließend eine automatische Bestätigungs-E-Mail von der Volkswagen AG. Um sein VW ID Konto zu aktivieren, muss der Kunde seine E-Mail über den darin enthaltenen Link bestätigen. Dabei wird verifiziert, dass die angegebene Emailadresse auch existiert.
4.4 Danach ist der Kunde im Webshop angemeldet und kann seine Kundendaten vervollständigen, die für den Bestell-, Liefer- und Zahlungsvorgang benötigt werden. Informationen wie Lieferadresse, Rechnungsadresse, E-Mail und Telefonnummer, welche im Checkout vom Kunden angegeben werden, werden für den Kunden im VW ID Konto gespeichert. Bei einer Bestellung als Gast müssen die in Satz 1 genannten Kundendaten zur Bestellabwicklung ebenfalls vom Kunden angegeben werden. Eine Speicherung der persönlichen Daten des Kunden im VW ID Konto erfolgt bei einer Bestellung als Gast hingegen nicht. Vor dem Absenden der Bestellung erhält der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Artikelbezeichnung, Artikelmenge, Name, Anschrift, Zahlungsart) nochmals zu prüfen und ggf. zu ändern. Erst mit Anklicken des Feldes „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde gegenüber Elli ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
4.5 Elli bestätigt den Eingang der Bestellung unmittelbar nach Abgabe der Bestellung in Form einer unverbindlichen Bestellbestätigung per E-Mail. Die Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots des Kunden dar, es sei denn Elli bestätigt darin neben der Bestätigung des Zugangs zugleich auch die Annahme des Angebots.
4.6 Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn Elli die Bestellung des Kunden durch eine Auftragsbestätigung (in der Regel per E-Mail) oder durch die Lieferung der Ware annimmt. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung des E-Mobility Equipments, wird der Vertragstext inklusive der Rechnung dem Kunden von Elli auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail, PDF) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
4.7 Die Rechnungstellung erfolgt elektronisch.
4.8 Elli prüft die Bestellung des Kunden und behält sich vor, von einer Annahmeerklärung abzusehen. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Elli wird den Kunden darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
4.9 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
5 Lieferung, Warenverfügbarkeit
5.1 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart oder von Elli bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern Elli eine Angabe in Tagen, Wochen oder Monaten macht, berechnet sich die Lieferfrist ab dem Zeitpunkt der Angabe oder Vereinbarung der Lieferfrist gemäß Satz 1. In Einzelfällen kann die Lieferzeit ca. 3 Monate nach Abgabe der verbindlichen Bestellung des Kunden betragen.
5.2 Sofern Elli verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die Elli nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird Elli den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen.
5.3 Ist das E-Mobility Equipment auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind Elli und der Kunde berechtigt, ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird Elli unverzüglich über die vom Kunden gewählte Art der Zahlungsmethode erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch einen Zulieferer, wenn Elli ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder Elli noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder Elli im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.
5.4 Elli liefert nur an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in Deutschland haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können.
6 Lieferung, Erfüllungsort, Gefahrübergang
6.1 Elli liefert das E-Mobility Equipment an den vom Kunden im Rahmen der Bestellung kommunizierten Ort, der den Erfüllungsort für die Lieferung und Nacherfüllung bestimmt. Der Liefertermin wird dem Kunden gemäß Ziffer 5.1 mitgeteilt.
6.2 Kosten und Gefahren gehen mit der Lieferung des E-Mobility Equipments auf den Kunden über. Der konkrete Ort für den Gefahrübergang ergibt sich aus Ziff. 6.1.
7 Preise und Lieferbedingungen
7.1 Alle Preise, die Elli auf dem Webshop angegeben hat, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2 Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden in dem Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen, soweit der Kunde – als Verbraucher – nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.
7.3 Der Kunde hat im Falle eines als Verbraucher geltend gemachten Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.
8 Eigentumsvorbehalt- und Eigentumsübergang
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises verbleibt das E-Mobility Equipment im Eigentum von Elli.
9 Zahlungsmodalitäten
9.1 Elli bietet dem Kunden verschiedene Zahlungsmodalitäten an, die jeweils im Webshop angegeben sind.
9.2 Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er Elli für das Jahr Verzugszinsen i.H.v 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
9.3 Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch Elli nicht aus.
9.4 Der Kaufpreis ist in EURO zu entrichten.
9.5 Bezahlung mit Klarna. In Zusammenarbeit mit Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden, bieten wir die folgende Zahlungsoption an:
Lastschrift: Die Zahlung erfolgt an Klarna. Die Abbuchung erfolgt nach Versand der Ware. Der Zeitpunkt wird per E-Mail mitgeteilt. Weitere Infos hier.
Die Nutzung der Zahlungsart Lastschrift setzt eine positive Bonitätsprüfung voraus. Weitere Informationen und Klarnas Nutzerbedingungen gibt es hier. Allgemeine Informationen zu Klarna gibt es hier. Die personenbezogenen Daten werden von Klarna in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechend den Angaben in Klarnas Datenschutzbestimmungen behandelt.
10 Mängelansprüche, Gewährleistungsrechte des Kunden
10.1 Elli gewährleistet, dass das E-Mobility Equipment frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist und den gesetzlichen Normen entspricht.
10.2 Elli haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.
10.3 Eine zusätzliche Garantie besteht bei dem von Elli gelieferten E-Mobility Equipment nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung abgegeben wurde.
10.4 Das E-Mobility Equipment darf nur von einem qualifizierten Elektriker installiert, deinstalliert, gewartet oder repariert werden. Eine fehlerhafte oder unsachgemäße Installation, Reparatur oder Modifikation des E-Mobility Equipments (etwa durch unsachgemäße Lagerung, Verwendung von Nicht-Original-Ersatzteilen, Modifikation entgegen des Verwendungszwecks, nicht fachgerechte Durchführung der Betriebs- und Installationsanweisungen) kann zum Erlöschen der Gewährleistungsrechte führen.
10.5 Macht der Kunde im Falle eines Mangels am E-Mobility Equipment von seinen Gewährleistungsrechten Gebrauch und stellt sich im Rahmen der Prüfung des E-Mobility Equipments durch die Elli heraus, dass der Mangel am E-Mobility Equipment auf eine unsachgemäße oder fehlerhafte Installation, Deinstallation, Reparatur oder Wartung (insb. durch nicht entsprechend qualifiziertes Personal) zurückzuführen ist, hat der Kunde sämtliche Kosten für bei der Elli entstandene Aufwendungen zur Prüfung des Mangels zu tragen.
10.6 Die Elli haftet nicht für Mängel oder Beschädigungen am E-Mobility Equipment, die auf normale Abnutzung und normalen Verschleiß zurückzuführen sind.
11 Haftung
11.1 Auf Schadensersatz haftet Elli – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Elli, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist Elli´s Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
11.2 Die sich aus Ziff. 11.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Elli nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit Elli einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des E-Mobility Equipments übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.3 Elli haftet nicht für unvorhersehbare mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, es sei denn, es liegt ein Fall von Ziff. 11.1 vor.
11.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn Elli die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
12 Softwareaktualisierungen
12.1 Elli stellt sicher, dass dem Kunden Softwareaktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit des E-Mobility-Equipment erforderlich sind, bereitgestellt werden und der Kunde hierüber informiert wird. Zu den erforderlichen Softwareaktualisierungen gehören auch Sicherheitsaktualisierungen. Daneben stellt Elli optionale Softwareaktualisierungen zur Erweiterung der Funktionsfähigkeit des E-Mobility-Equipments bereit. Unterlässt es der Kunde, eine erforderliche Aktualisierung, die ihm bereitgestellt worden ist, innerhalb einer angemessenen Frist zu installieren, so haftet die Elli nicht für einen Produktmangel, der allein auf das Fehlen dieser Aktualisierung zurückzuführen ist.
12.2 Während der Dauer des Installationsvorgangs kann das E-Mobility-Equipment nicht zum Laden genutzt werden. Die Dauer des Installationsvorgangs hängt vom Umfang des Softwareupdates ab.
13 Schlussbestimmungen
Auf Verträge zwischen Elli und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Für den Fall, dass der Kunde Verbraucher ist, bleiben die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,unberührt. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben in diesem Fall ebenfalls unberührt.
14 Streitbeilegung
Elli ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand September 2024